Kfz-Sachverständige

Internet

Schaden

Rekonstruktion

Gelbe+Kollegen

www.Gelbe-Kollegen.de

ja

nein

Gensert+Breitfelder GmbH

www.sv24.de

ja

ja

E. Gruschke

www.kfz-svgruschke.de

ja

nein

 

 

Was Sie unbedingt wissen sollten:

 

Langjährige Erfahrungen zeigen, dass ein und derselbe Fahrzeugschaden von verschiedenen Kfz-Sachverständigen auch unterschiedlich bewertet wird. Je mehr Sachverständige Sie beauftragen, umsomehr unterschiedliche Ergebnisse erhalten Sie.

Woran liegt das? Nun, jeder Sachverständige hat Bewertungsspielräume, die in seinem Gutachten Eingang finden. Die Bewertung eines Fahrzeugschadens ist eben keine reine Mathematik und folgt auch nicht nur objektiven Kriterien. Ob und ab wann eine Beule im Kotflügel Ihres Fahrzeuges nicht mehr ausgebessert werden kann, sondern ein neuer Kotflügel eingebaut werden muß, ist eine solche Bewertungsfrage, die im konkreten Einzelfall durchaus unterschiedlich beantwortet wird. Aber nicht nur die Frage nach dem sachgerechten Reparaturweg, sondern auch Fragen bei der Ermittlung der hierfür erforderlichen Kosten können unterschiedlich beantwortet werden.

Deshalb ist es für Sie von zentraler Bedeutung, dass Sie in einem Schadensfall nicht irgendeinen Sachverständigen, womöglich einen von der gegnerischen Versicherung empfohlenen oder beauftragten Sachverständigen akzeptieren, sondern einen Sachverständigen auswählen, der versicherungsunabhängig ist und der seine Bewertungsspielräume nicht zu Ihrem Nachteil ausschöpft.

 

 

Das kleine 1 x 1 der Schadensbegriffe

 

Reparaturkosten sind diejenigen Kosten, die bei Durchführung einer vollständigen und fachgerechten Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt berechnet werden.

Minderwert ist derjenige Mindererlös, der sich bei Veräußerung des fachgerecht reparierten Unfallfahrzeuges bei Hinweis auf den Unfallvorschaden ergibt.

Wiederbeschaffungswert ist derjenige Preis, der für den Erwerb eines dem verunfallten Fahrzeuges gleichwertigen Fahrzeuges (ohne Unfallschaden) unter Einschaltung des seriösen Gebrauchtwagenhandels ausgegeben werden muss.

Restwert ist der Betrag, zu dem das verunfallte Fahrzeug in beschädigtem Zustand auf dem allgemeinen und dem Geschädigten ohne weiteres zugänglichen Markt noch verkauft werden kann.

Wiederbeschaffungsaufwand ist der Differenzbetrag aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Notreparatur führt nicht zur vollständigen Beseitigung des Unfallschadens, versetzt das Unfallfahrzeug aber wieder in einen betriebs- und verkehrssicheren Zustand.

Differenzbesteuerung: Nur auf die Gebrauchtwagenhändler-Gewinnspanne wird Umsatzsteuer erhoben. Sie wird zwar nicht gesondert ausgewiesen, ist aber rechnerisch im Gebrauchtwagenpreis als Mehrwertsteueranteil (etwa 2,5 - 3 %) enthalten.

Abzug Neu für Alt: Tritt durch die Art der Schadensbehebung (beschädigter alter Reifen wird durch neuen Reifen ersetzt) für den Geschädigten eine Wertverbesserung ein, wird dieses im Wege eines Abzuges "neu für alt" berücksichtigt.

 

 

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